Für das Personal – Stellensuche

Personen, welche sich nach einer neuen Stelle/Herausforderung umschauen möchten oder eine Lehrstelle, einen Sommerjob oder eine Praktikumsstelle suchen, können sich bei uns eintragen lassen. Unsere Mitarbeiter präsentieren ihnen die vorhandenen Angebote und stellen daraufhin, je nach Möglichkeit, den Kontakt mit den eventuellen zukünftigen Arbeitgebern her. Sie können dann abwägen, ob das Angebot wirklich für Sie in Frage kommt und ob Sie es annehmen oder nicht. In letzterem Fall werden wir gerne nach einer Alternative für Sie suchen!

Ideal wäre, wenn die Arbeitssuchenden für ein persönliches Gespräch direkt in unsere Agentur kommen könnten. Sollte dies nicht gut möglich sein, kann der Lebenslauf, am besten mit Photo und Dienstzeugnissen der letzten Jahre, uns auch zugesandt werden (siehe die Sektion ‚Kontakte‘ für unsere Adressen). Hier muss aber am Endes des Lebenslaufes ausdrücklich vermerkt sein, dass der Arbeitssuchende die Agentur autorisiert, seine persönlichen Daten zum Zwecke der Suche einer neuen Arbeitsstelle zu verwenden, laut gesetzesvertretendem Dekret N. 196 vom 30.06.2003.

Daraufhin wird der Bewerber von uns kontaktiert und die weiteren Schritte werden besprochen.

Diese Dienstleistung ist für Stellensucher/innen kostenlos.

Hier können Sie AgenturLuise_CV-xml-pdf auf Ihrem Computer herunterladen und Ihren eigenen Lebenslauf erstellen. Nach der Installation wird es möglich sein, den Lebenslauf im PDF-Format zu vervollständigen und unsere aktuellen Stellenangebote einzusehen.

Sommer Jobs

Schüler/innen, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie Student/innen können durch uns eine Sommerarbeit finden. Einige Beispiele sind:

Als Kellnergehilfe - Barhilfe - Küchenhilfe - Mithilfe als Zimmermädchen - Allgemeine Hilfe - Verkäufer/in - Hilfssekretäre/in oder Hilfsrezeptionist/in - Abspüler/in, Tischabräumer/in oder Mithilfe in anderen Unternehmen.

Die Anmeldung seitens der Betriebe kann erfolgen in Form eines:

a) Ferialvertrages: ist ein befristeter Arbeitsvertrag, wobei die Jugendlichen sozial-, unfall- und haftpflichtversichert werden. Diese haben Anrecht auf einen verminderten Lohn, dessen Höhe von den Sektorenabkommen festgelegt wird. Ein Ferialvertrag muss mindestens sechs bis höchstens 14 Wochen dauern.

b) Praktikumsvertrages: ist kein Arbeitsverhältnis, da die Ausbildung im Vordergrund steht und der/die Schüler/in die Gelegenheit bekommt, einen Betrieb im Praktischen zu erleben. In der Regel bekommt der/die Praktikant/in ein Taschengeld und wird vom Betrieb unfall- und haftpflichtversichert, jedoch nicht sozialversichert. Die Dauer kann von mindestens zwei Wochen bis höchstens drei Monaten betragen.

c) befristeten Arbeitsvertrages: in diesem Fall hat der/die Jugendliche Anrecht auf eine kollektivvertragliche Entlohnung, ist sozial-, unfall- und haftpflichtversichert. Die Dauer wird individuell festgelegt.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.